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Stellungnahme des BVKJ zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) in der Fassung vom 27.04.2020

Generelle Bewertung des Kabinettsentwurfes
Der Kabinettsentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) formuliert zwei grundsätzliche Ziele:
- digitale Lösungen schnell an den Patienten zu bringen
- und dabei sensible Gesundheitsdaten zu schützen

Das PDSG konkretisiert die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) ergeben. Die jetzt vorgelegten Regelungen sollen schrittweise erweitert und stetig dem technologischen Fortschritt angepasst werden. Beide Ziele sind wichtig und werden von uns im Grundsatz unterstützt.


**[Hier geht''s zur vollständigen Stellungnahme](https://bvkj-store.fra1.digitaloceanspaces.com/files/12052020_Stellungnahme_BVKJ_zum_PDSG_Gesetzentwurf_4d6072015a.pdf)**

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jakob.maske@noSpam.uminfo.de
Dr. Tanja Brunnert
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Referent Gesundheitspolitik

Simon K. Hilber
simon.hilber@noSpam.bvkj.de
Tel. 030 280 475 10