Generelle Bewertung des Referentenentwurfes
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) formuliert im Referentenentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) zwei grundsätzliche Ziele:
- digitale Lösungen schnell an den Patienten zu bringen
- und dabei sensible Gesundheitsdaten zu schützen
Das PDSG konkretisiert die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) ergeben. Die jetzt vorgelegten Regelungen sollen schrittweise erweitert und stetig dem technologischen Fortschritt angepasst werden.
Beide Ziele sind wichtig und werden von uns im Grundsatz unterstützt.
**[Hier geht''s zur vollständigen Stellungnahme](https://bvkj-store.fra1.digitaloceanspaces.com/files/200221_Stellungnahme_BVKJ_zum_PDSG_e814388c72.pdf)**
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